Unterhalt des Fahrzeugs

Der Mieter ist verpflichtet, alle 2’000 km den Öl-, und Kühlwasserstand des Motors zu kontrollieren. Die entsprechenden Anforderungen an die Flüssigkeiten sind der Bedienungsanleitung zu entnehmen. Falls dem Mieter nicht klar ist, wo und welche Flüssigkeiten nachgefüllt werden müssen, muss er Rücksprache mit dem Vermieter nehmen. Die entstandenen Materialkosten der Flüssigkeiten gehen zu Lasten des Mieters, falls er nicht bei uns in 5608 Stetten für die Kontrolle vorbeifährt (Terminvereinbarung notwendig). Der Reifendruck ist alle 4 Wochen zu kontrollieren. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden und Folgekosten, die aus Nachlässigkeit dieser Kontrollen oder falschen Anwendungen entstehen (keine Vollkaskoversicherung). Jegliche Reparaturen am Fahrzeug müssen vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.