1. Führen des Mietautos
Nur der Mieter und die zusätzlich im Mietvertrag eingetragenen Fahrer sind berechtigt, das Mietfahrzeug zu lenken. Anderen Personen ist es untersagt, das Fahrzeug zu lenken (keine Versicherungsdeckung). Unter Vormundschaft stehende Personen sind nicht zum Führen des Mietfahrzeuges berechtigt. Das Mindestalter beträgt 20 Jahre.
2. Führerausweis
Ein gültiger Führerausweis muss vom Mieter und von den zusätzlich im Mietvertrag eingetragenen Fahrzeugführern vorgelegt werden. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, wird kein Mietfahrzeug ausgehändigt. Weiter kann einem Mieter die Herausgabe eines Mietfahrzeuges verweigert werden, wenn an dessen Fahrtüchtigkeit Zweifel bestehen, auch wenn eine gültige Reservation zur Miete vorliegt.
3. Fahrzeugübernahme und -rückgabe
Die Verantwortung für das Fahrzeug trägt ab Verlassen des Übernahmeortes bis zur Rückgabe der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übernahme zu überprüfen und Awesome Rental Cars (nachträglich ARC genannt) allfällige, im Vertrag nicht festgehaltene Mängel zu melden. Mit dem Verlassen des Übernahmeortes bestätigt der Kunde, dass er das Fahrzeug in besagtem Zustand erhalten hat und verpflichtet sich, dieses zusammen mit allen Schlüsseln, Ersatzreifen, Werkzeugen, Autopapieren und allem Zubehör am vereinbarten Rückgabeort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Marken und Typenwünsche werden so weit wie möglich berücksichtigt. Der Mieter kann keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell stellen, wenn dieses nicht mehr verfügbar ist. Der Vermieter behält sich vor, eine gleiche oder höhere Fahrzeugkategorie anzubieten, wenn das gebuchte Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist.
Alle Fahrzeuge von ARC verfügen über eine Schweizer E-Vignette. Weitere Kosten wie ausländische Autobahngebühren, Fährtickets und Bahnverladekosten etc. gehen zu Lasten des Mieters.
Die Rückgabe des Mietfahrzeuges hat am Ende der Vertragsdauer zu erfolgen. Das Fahrzeug muss zwingend von einem Mitarbeiter von ARC zurückgenommen werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter einen Unkostenbeitrag nach Aufwand für übermässige Verschmutzungen in Rechnung zu stellen.
Verletzt der Mieter seine Pflicht zur rechtzeitigen Rückgabe des Mietfahrzeuges, so hat er für die Dauer zwischen rechtzeitiger Rückgabe und tatsächlicher Rückgabe Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu leisten. Zusätzlich sind Aufwendungen und entgangene Einnahmen zu leisten, welche erfolgten oder entstanden (Zumietung eines Fahrzeuges für nächsten Kunden, Mietausfall etc.). Weiter behält sich der Vermieter vor, das Mietfahrzeug beim Mieter abholen zu lassen und die dadurch entstehenden Aufwände dem Mieter zusätzlich in Rechnung zu stellen.
4. Fahrzeugzustand
Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie beispielsweise kleine Lackschäden, kleine Dellen oder Kratzer stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges dadurch nicht beeinträchtigt ist. Mängel werden bei Fahrzeugübergabe im Vertrag festgehalten.
5. Fahrzeugnutzung
Das Mietfahrzeug darf ausschließlich als Transportmittel für Personen und deren Gepäck sowie persönliche Gegenstände genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, das Mietfahrzeug für folgende Anlässe zu nutzen: Rennsportveranstaltungen, Schleuderkurse, als Abschleppwagen oder als Zugfahrzeug.
Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgfältig zu benutzen. Es dürfen nur befestigte Fahrwege und Strassen benutzt werden. Erfolgen Schäden aufgrund einer nicht ordnungsgemässen Nutzung, so sind sämtliche Schäden durch den Mieter zu bezahlen (keine Vollkaskoversicherung).
6. Unterhalt des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet, alle 2’000 km den Öl-, und Kühlwasserstand des Motors zu kontrollieren. Die entsprechenden Anforderungen an die Flüssigkeiten sind der Bedienungsanleitung zu entnehmen. Falls dem Mieter nicht klar ist, wo und welche Flüssigkeiten nachgefüllt werden müssen, muss er Rücksprache mit dem Vermieter nehmen. Die entstandenen Materialkosten der Flüssigkeiten gehen zu Lasten des Mieters, falls er nicht bei uns in 5608 Stetten für die Kontrolle vorbeifährt (Terminvereinbarung notwendig). Der Reifendruck ist alle 4 Wochen zu kontrollieren. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden und Folgekosten, die aus Nachlässigkeit dieser Kontrollen oder falschen Anwendungen entstehen (keine Vollkaskoversicherung). Jegliche Reparaturen am Fahrzeug müssen vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.
7. Rauchverbot
In den Mietfahrzeugen herrscht Rauchverbot. Wird im Mietfahrzeug trotzdem geraucht, trägt der Mieter die Kosten für die Reinigung bzw. für die Beseitigung des Rauchgeruchs.
8. Unfall/Schaden
Bei einem Unfall oder Parkschaden ist das im Handschuhfach liegende blaue Unfallprotokoll auszufüllen. Auch sind Fotos vom Unfallort zu erstellen. Falls Zweifel bestehen, ist umgehend die lokale Polizei zu kontaktieren. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind durch den Kunden zu unterlassen und bleiben für ARC ohne Belang. Der Kunde ist verpflichtet, den Unfall, den Schaden oder den Diebstahl innerhalb 24 Stunden ARC zu melden. Meldet ein Kunde einen eingetretenen Schaden nicht rechtzeitig oder versucht er, einen Schaden zu vertuschen bzw. abzustreiten, obwohl er den Schaden verursacht hat, haftet er auch für die ARC daraus entstandenen Nachteile. ARC haftet nicht für Verspätungen und Folgekosten im Zusammenhang mit einem Unfall oder einem Diebstahl.
Abschlepp-, und Bergungskosten sind nicht versichert und müssen durch den Mieter getragen werden.
9. Pannenfall
Haben Sie eine Panne oder ein technisches Problem, erreichen Sie uns unter der Nummer: +41 (0)79 622 08 36.
Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen und Folgekosten im Zusammenhang mit einem Mietfahrzeugausfall.
10. Kraftstoff/Falschbetankung
Der verbrauchte Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug muss vollgetankt retourniert werden. Ansonsten ist eine Umtriebs Entschädigung von CHF 25.- plus Kraftstoffkosten zu bezahlen. Durch Falschbetankung entstandene Kosten werden dem Mieter nach Aufwand, einschliesslich allfällige Material- und Entsorgungskosten, in Rechnung gestellt. Für eine Falschbetankung besteht keine Versicherungsdeckung.
11. Versicherungen
Sofern das Fahrzeug von einem eingetragenen Lenker gelenkt wurde und das Fahrzeug ordnungsgemäss benutzt wurde.
Haftpflichtversicherung:
- Selbstbehalt pro Schadenfall bei unter 25-jährigen: CHF 1’000.-.
- Selbstbehalt pro Schadenfall bei über 25-jährigen: CHF 500.-.
Teilkaskoversicherung:
- Selbstbehalt pro Schadenfall: CHF 600.-.
Vollkaskoversicherung:
- Selbstbehalt pro Schadenfall: CHF 1’000.-.
Die Vollkasko kann auf CHF 200.-/Schadenfall reduziert werden. Dies wird im Vertrag festgehalten.
Reifenschäden und deren Folgekosten sowie der Pannendienst sind nicht versichert und sind durch den Mieter zu tragen.
Fahrten unter Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Fahrt beeinträchtigen, sind strengstens verboten und sind nicht versichert. Schäden, Transport, Fahrzeugbergung und andere Folgekosten werden dem Kunde direkt von ARC in Rechnung gestellt. Keine Deckung über die Versicherung.
12. Fahrten ins Ausland
Fahrten in Länder der Europäischen Union einschliesslich Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, England, Nordmazedonien, Montenegro, Norwegen, Irland, Schottland, Serbien, Kosovo und die Türkei sind erlaubt. Fahrten in alle übrigen Länder sind nicht gestattet. Der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden am bzw. Verluste des Mietfahrzeuges, welche im Zusammenhang mit Fahrten in nicht gestatte Länder entstehen.
13. Kaution
Sie beträgt CHF 500.- und ist spätestens bei Mietfahrzeugübernahme mit der Debit (EC)/Postkarte oder als Vorauszahlung per Banküberweisung zu bezahlen.
14. Zahlungsbedingungen
Die Fahrzeugmiete ist innerhalb von 5 Werktagen nach Unterschrift des Vertrages durch den Mieter zu begleichen. Die Buchung ist erst nach Zahlungseingang definitiv abgeschlossen.
15. Vorzeitige Rückgabe
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietfahrzeuges werden keine Kosten zurückerstattet. Nicht gefahrene Kilometer werden ebenfalls nicht zurückerstattet.
16. Ordnungsbussen
Verwaltungskostenzuschlag:
CHF 25.- pro Parkbusse aus der Schweiz.
CHF 35.- pro Ordnungsbusse oder unbezahlte Mautgebühr(en) aus dem Ausland.
17. Stornierung
Der Mieter kann den Vertrag bis 14 Tage vor Mietautoübernahme mit einem Unkostenbeitrag von CHF 80.- schriftlich kündigen. In Härtefällen ist der Vermieter gegebenenfalls zu einem finanziellen Entgegenkommen bereit.
18. Kündigung
Der Vermieter behält sich vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, falls der Mieter auch nach Ansetzung einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen seiner Zahlungspflicht aus dem Mietvertrag nicht nachkommt (Art. 257d OR). Weiter behält sich der Vermieter vor, den Mietvertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist neben den gesetzlich vorgesehenen Gründen insbesondere auch dann gegeben, wenn eine nicht ordnungsgemässe Nutzung vorliegt oder wenn der Mieter falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.
19. Sonstiges
Im Allgemeinen ist jegliche Haftung des Vermieters unabhängig von der Haftungsgrundlage, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Anwendbar ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz des Vermieters zuständig. Ein allfällig zwingender gesetzlicher Gerichtssand bleibt vorbehalten.
20. Copyright Awesome Rental Cars GmbH
CH-5608 Stetten. 1. September 2024