Unfall/Schaden

Bei einem Unfall oder Parkschaden ist umgehend die lokale Polizei zu kontaktieren. Das im Handschuhfach liegende, blaue Unfallprotokoll ist auszufüllen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind durch den Mieter zu unterlassen und bleiben für den Vermieter ohne Belang. Meldet ein Mieter einen eingetretenen Schaden nicht rechtzeitig oder versucht er, einen Schaden zu vertuschen bzw. abzustreiten, obwohl er den Schaden verursacht hat, haftet er auch für die dem Vermieter daraus entstandenen Nachteile. Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen und Folgekosten im Zusammenhang mit einem Unfall.