Fahrzeugübernahme und -rückgabe

Die Verantwortung für das Mietfahrzeug trägt ab Verlassen des Übernahmeortes bis zur Rückgabe des Mietfahrzeuges der Mieter. Marken und Typenwünsche werden so weit wie möglich berücksichtigt. Der Mieter kann keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell stellen, wenn dieses nicht mehr verfügbar ist. Der Vermieter behält sich vor, eine gleiche oder höhere Fahrzeugkategorie anzubieten, wenn das gebuchte Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist.
Die Rückgabe des Mietfahrzeuges hat am Ende der Vertragsdauer zu erfolgen. Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter einen Unkostenbeitrag nach Aufwand für übermässige Verschmutzungen in Rechnung zu stellen.

Verletzt der Mieter seine Pflicht zur rechtzeitigen Rückgabe des Mietfahrzeuges, so hat er für die Dauer zwischen rechtzeitiger Rückgabe und tatsächlicher Rückgabe Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu leisten. Zusätzlich sind Aufwendungen und entgangene Einnahmen zu leisten, welche erfolgten oder entstanden (Zumietung eines Fahrzeuges für nächsten Kunden, Mietausfall etc.). Weiter behält sich der Vermieter vor, das Mietfahrzeug beim Mieter abholen zu lassen und die hieraus entstehenden Aufwände dem Mieter zusätzlich in Rechnung zu stellen.