Sofern das Fahrzeug von einem eingetragenen Lenker gelenkt wurde und das Fahrzeug ordnungsgemäss benutzt wurde.
Haftpflichtversicherung:
- Selbstbehalt pro Schadenfall bei unter 25-jährigen: CHF 1’000.-.
- Selbstbehalt pro Schadenfall bei über 25-jährigen: CHF 500.-.
Teilkaskoversicherung:
- Selbstbehalt pro Schadenfall: CHF 600.-.
Vollkaskoversicherung:
- Selbstbehalt pro Schadenfall: CHF 1’000.-.
Die Vollkasko kann auf CHF 200.-/Schadenfall reduziert werden. Dies wird im Vertrag festgehalten.
Reifenschäden und deren Folgekosten sowie der Pannendienst sind nicht versichert und sind durch den Mieter zu tragen.
Fahrten unter Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Fahrt beeinträchtigen, sind strengstens verboten und sind nicht versichert. Schäden, Transport, Fahrzeugbergung und andere Folgekosten werden dem Kunde direkt von ARC in Rechnung gestellt. Keine Deckung über die Versicherung.