Versicherungen

Sofern das Fahrzeug von einem eingetragenen Lenker gelenkt wurde und das Fahrzeug ordnungsgemäss benutzt wurde.

Haftpflichtversicherung:

  • Selbstbehalt pro Schadenfall bei unter 25-jährigen: CHF 1’000.-.
  • Selbstbehalt pro Schadenfall bei über 25-jährigen: CHF 500.-.

Vollkaskoversicherung:

  • Selbstbehalt pro Schadenfall: CHF 1’000.-.

Die Vollkasko kann auf CHF 200.-/Schadenfall reduziert werden. Dies wird im Vertrag festgehalten.

Bei einem Glasschaden wird ein Unkostenbeitrag von maximal CHF 600.- dem Mieter verrechnet. Reifenschäden sind nicht versichert und sind durch den Mieter zu tragen.

Forderungen der Versicherungsgesellschaft aufgrund von Grobfahrlässigkeit sind vollständig durch den Mieter zu übernehmen.

Fahrten unter Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Fahrt beeinträchtigen, sind strengstens verboten und sind nicht versichert. Schäden, Transport, Fahrzeugbergung und andere Folgekosten werden dem Kunde direkt von ARC in Rechnung gestellt. Keine Deckung über die Versicherung.