Sonstiges

Im Allgemeinen ist jegliche Haftung des Vermieters unabhängig von der Haftungsgrundlage, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Anwendbar ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz des Vermieters zuständig. Ein allfällig zwingender gesetzlicher Gerichtssand bleibt vorbehalten.