Der Vermieter behält sich vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, falls der Mieter auch nach Ansetzung einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen seiner Zahlungspflicht aus dem Mietvertrag nicht nachkommt (Art. 257d OR). Weiter behält sich der Vermieter vor den Mietvertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist neben den gesetzlich vorgesehenen Gründen insbesondere auch dann gegeben, wenn eine nicht ordnungsgemässe Nutzung vorliegt oder wenn der Mieter falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.