Kraftstoff/Falschbetankung

Der verbrauchte Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug muss vollgetankt retourniert werden. Ansonsten ist eine Umtriebs Entschädigung von CHF 20.- plus Kraftstoffkosten zu bezahlen. Durch Falschbetankung entstandene Kosten werden dem Mieter nach Aufwand einschliesslich allfällige Material- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt. Für eine Falschbetankung besteht keine Versicherungsdeckung.