Kraftstoff/Falschbetankung

Der verbrauchte Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug muss vollgetankt retourniert werden. Ansonsten ist eine Umtriebs Entschädigung von CHF 25.- plus Kraftstoffkosten zu bezahlen. Durch Falschbetankung entstandene Kosten werden dem Mieter nach Aufwand, einschliesslich allfällige Material- und Entsorgungskosten, in Rechnung gestellt. Für eine Falschbetankung besteht keine Versicherungsdeckung.