Führerausweis

Ein gültiger Führerausweis muss vom Mieter und von den zusätzlich im Mietvertrag eingetragenen Fahrzeugführern vorgelegt werden. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, wird kein Mietfahrzeug ausgehändigt. Weiter kann einem Mieter die Herausgabe eines Mietfahrzeuges verweigert werden, wenn an dessen Fahrtüchtigkeit Zweifel bestehen, auch wenn eine gültige Reservation zur Miete vorliegt.