Nur der Mieter und die zusätzlich im Mietvertrag eingetragenen Fahrer sind berechtigt, das Mietfahrzeug zu lenken. Anderen Personen ist es untersagt, das Fahrzeug zu lenken (keine Versicherungsdeckung). Unter Vormundschaft stehende Personen sind nicht zum Führen des Mietfahrzeuges berechtigt. Das Mindestalter beträgt 20 Jahre.