Fahrzeugnutzung

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug bei der Übernahme zu überprüfen und dem Vermieter allfällige, im Vertrag nicht festgehaltene Mängel zu melden. Mit dem Verlassen des Übernahmeortes bestätigt der Mieter, dass er das Mietfahrzeug in besagtem Zustand erhalten hat und verpflichtet sich, dieses im gleichen Zustand, zusammen mit allen Schlüsseln, Ersatzreifen, Werkzeugen, Autopapieren, Zubehör und Ausstattung beim vereinbarten Rückgabeort zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben.

Das Mietfahrzeug darf ausschließlich als Transportmittel für Personen und deren Gepäck sowie persönlichen Gegenstände genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, das Mietfahrzeug für folgende Anlässe zu nutzen: Rennsportveranstaltungen, Schleuderkurse, Fahrlehrgänge oder ähnliches sowie als Fahrschulwagen, Abschleppwagen oder als Zugfahrzeug.

Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgfältig zu benutzen. Es dürfen nur befestigte Fahrwege und Strassen benutzt werden. Erfolgen Schäden aufgrund einer nicht ordnungsgemässen Nutzung, so sind sämtliche Schäden durch den Mieter zu bezahlen (keine Vollkaskoversicherung).