Das Mietfahrzeug darf ausschließlich als Transportmittel für Personen und deren Gepäck sowie persönliche Gegenstände genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, das Mietfahrzeug für folgende Anlässe zu nutzen: Rennsportveranstaltungen, Schleuderkurse, als Abschleppwagen oder als Zugfahrzeug.
Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgfältig zu benutzen. Es dürfen nur befestigte Fahrwege und Strassen benutzt werden. Erfolgen Schäden aufgrund einer nicht ordnungsgemässen Nutzung, so sind sämtliche Schäden durch den Mieter zu bezahlen (keine Vollkaskoversicherung).