Fahrten ins Ausland

Fahrten in Länder der Europäischen Union einschliesslich Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, England, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Irland, Schottland, Serbien, Kosovo und die Türkei sind erlaubt. Fahrten in alle übrigen Länder sind nicht gestattet. Der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden am bzw. Verluste des Mietfahrzeuges welche im Zusammenhang mit Fahrten in nicht gestatte Länder entstehen.